Camping Delta AG
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Die nachfolgenden Bestimmungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Camping Delta SA und allen Mietern sowie deren berechtigten Mit-Nutzern. Mieter, (Mit-) Nutzer und Besucher des Camping-Areals (Gäste) haben die Camping-Ordnung in ihrer jeweiligen Fassung zu befolgen und allfälligen Anweisungen der Direktion Folge zu leisten. Die Bearbeitung personenbezogener Daten unterliegt unserer Datenschutzerklärung, die in der jeweils geltenden Fassung auf der Website der CAMPING DELTA SA eingesehen werden kann. Nehmen Sie bitte vor Abschluss der Reservation davon Kenntnis; mit dem Abschluss bestätigen Sie diese und erklären Ihr Einverständnis. Ergänzend gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts.
2. Reservierung
2.1 Kurzfristige Reservierung
Kurzfristige Reservierungen sind bis 24Stunden vor Ankunftsdatum möglich.
2.2 Reservierung Parzellen
Für die Reservierung ist eine Reservierungsgebühr von CHF 100 geschuldet. Davon werden CHF 50 an die Miete angerechnet und die restlichen CHF 50 als Bearbeitungsgebühr verrechnet. Bei Nichteinhaltung der Reservierung oder des Vertrags seitens des Mieters (Annullierung, Nichterscheinen, Verstoss gegen den Mietvertrag einschliesslich dieser AGB) wird die volle Reservierungsgebühr von CHF 100 als Konventionalstrafe von CAMPING DELTA SA behalten.
2.3 Reservierung Wohnwagen
Für die Reservierung ist eine Reservierungsgebühr von CHF 50 geschuldet. Zugleich ist eine Anzahlung von 50% des Mietzinses zur Sicherstellung sämtlicher Ansprüche aus dem Mietverhältnis bei Abschluss des Mietvertrages zu zahlen. Bei Nichteinhaltung seitens des Mieters (Annullierung, Nichterscheinen) steht dem CAMPING DELTA SA die bereits bezahlte Anzahlung von 50% des Mietzinses sowie die Reservierungsgebühr als Konventionalstrafe zu. Bei Verstoss gegen
den Mietvertrag einschliesslich dieser AGB nach der Anreise wird der gesamte Mietzins inklusive bereits bezahlter Beträge und der Reservierungsgebühr von CAMPING DELTA SA als Konventionalstrafe behalten.
2.4 Gruppen und Schulen
Schulklassen und Gruppen (ab 6 Personen) müssen sich via Email info@campingdelta.com anmelden. Es werden maximal 3 Gruppen gleichzeitig aufgenommen. Pro 10 Schüler muss eine
Lehrperson anwesend sein. Die zuständige Lehrperson muss im Voraus das Wochenprogramm der vorgesehenen Aktivitäten, zusammen mit der Reservierung, an Camping Delta SA senden. Ein Depot von CHF 500 pro Gruppe ist bei Ankunft zu bezahlen. Für Arrangements für Frühstück und
Essen der Gruppen wenden Sie sich bitte an den Restaurantbetrieb. In den Monaten Juli und August werden keine Gruppen aufgenommen.
2.5 Verspätete An- / Vorzeitige Abreise
Im Falle einer verspäteten Anreise und / oder vorzeitiger Abreise muss der gesamte Mietpreis für die reservierte Zeit bezahlt werden. Bei verspäteter Anreise ohne rechtzeitige Benachrichtigung behalten wir uns das Recht vor, die Parzelle oder den Wohnwagen am Tag nach der vereinbarten Ankunft weiterzuvermieten.
2.6 Weiterer Schadenersatz bleibt vorbehalten.
3. Ankunft / Abreise
Die Check-out-Zeiten sind verbindlich. Bei verspäteter Abreise erlauben wir uns, zusätzlich eine Nacht in Rechnung zu stellen. Falls der Mieter ohne rechtzeitige Benachrichtigung nicht anreist, behalten wir uns das Recht vor, die Parzelle oder den Wohnwagen am Tag nach der
vereinbarten Ankunft weiterzuvermieten.
4. Zahlung
Die Kosten der reservierten Aufenthaltsdauer sind während der ganzen Saison gemäss den vertraglichen Vereinbarungen immer vollumfänglich
bei Ankunft zu bezahlen. Bei vorzeitiger Abreise besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Kosten von nicht reservierten Wohnwagen
sind während der Hauptsaison bei Ankunft vollumfänglich zu bezahlen. In der Nebensaison sind Übernachtungen am Vorabend des Abreisetages,
spätestens jedoch jeweils an jedem 6. Tag, zu bezahlen (6. Aufenthaltstag, 12. Aufenthaltstag usw.). Bei vorzeitiger Abreise besteht kein Anspruch
auf Rückerstattung. Kosten von nicht reservierten Parzellen sind in der Hochsaison bei Ankunft vollumfänglich zu bezahlen. In der Nebensaison
sind Übernachtungen am Vorabend des Abreisetages, spätestens jedoch jeweils an jedem 6. Tag, zu bezahlen (6. Aufenthaltstag, 12. Aufenthaltstag usw.). Bei vorzeitiger Abreise besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
5. Annullation
Rückerstattungen bei Annullierung, Abbruch und / oder vorzeitiger Abreise sind sowohl für Reservierungsgebühren, Mietzins, Kurtaxen und Strompauschalen des Aufenthaltes ausgeschlossen. Wir empfehlen deshalb, für den Fall einer Annullierung, eine Reise-Annullationskostenversicherung bei einer Versicherungsgesellschaft abzuschliessen.
6. Platzzuteilung
Wünsche bezüglich der Platzzuteilung werden nach Möglichkeit gerne berücksichtigt. Für die Zuteilung ist jedoch ausschliesslich die Direktion des CAMPING DELTA SA zuständig.
7. Platzbelegung
Pro Platz ist nur ein Zelt, ein Wohnwagen oder ein Wohnmobil erlaubt. Für Kinder unter 14 Jahren kann zusätzlich ein kleines Iglu-Zelt von geringem Ausmass (max. Höhe 1.40 m) aufgebaut werden. Pro Parzelle sind maximal 5 Personen (inkl. Kinder, Babys) und ein Motorfahrzeug
zugelassen. Bei mehr als einem Auto muss dieses auf einem separaten, von der Rezeption zugewiesenen Parkplatz gegen Gebühr oder ausserhalb des Campingplatzes abgestellt werden. Nachträglich hinzukommende Personen / Übernachtungen und Personenwechsel müssen
immer und sofort an der Rezeption gemeldet werden.
8. Mietwohnwagen
Wir bitten darum, unsere Wohnwagen in tadellosem, sauberem (Grundreinigung) und voll funktionsfähigen Zustand abzugeben. Für die Endreinigung durch das Personal des Campings wird eine Gebühr von CHF 80 verrechnet; für ungereinigte oder besonders verschmutzte Caravans wird zusätzlicher Reinigungsaufwand verrechnet. Vom Mieter oder deren Begleitung verursachte Schäden, am Wohnwagen selbst,
am Inventar oder Zubehör, sind umgehend an der Rezeption zu melden. Fehlendes oder beschädigtes Material wird dem Mieter bei Abreise in
Rechnung gestellt.
9. Kinder / Jugendliche
Der Aufenthalt ist für Kinder bis zu 14 Jahren kostenlos. Kinder unter 6 Jahren dürfen auf dem Campingareal nicht ohne
Aufsicht sein. Die Sanitäranlagen, abgesehen vom Kinder-Waschraum, dürfen Kinder unter 6 Jahren nur in Begleitung eines Erwachsenen benutzen. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren haben nur in Begleitung ihrer Eltern / Erziehungsberechtigten Zutritt zum Campingplatz CAMPING DELTA SA. Schriftliche Ermächtigungen der Eltern / Erziehungsberechtigten können nicht akzeptiert werden. Bei missbräuchlicher Reservierung für Jugendliche unter 18 Jahren durch ihre Eltern / Erziehungsberechtigten oder durch die Jugendlichen selbst, wird die Reservierungsgebühr nicht zurückerstattet. Im Falle einer erfolgten Vertragsunterzeichnung bleibt der volle Mietzins an den CAMPING DELTA SA geschuldet und der CAMPING DELTA SA behält bezahlte Beträge (inkl. Kurtaxen, Strompauschalen etc.) als Konventionalstrafe. Zudem wird den betreffenden Jugendlichen der Zutritt ins CAMPING DELTA SA verweigert.
10. AHV / Invalide
Rentner und Invalide mit Ausweis geniessen Spezialkonditionen gemäss unserer aktuellen Preisliste.
11. Zusätzliche Leistungen
Gebühren für Zusatzleistungen und Tagesgebühren für Besucher gelten gemäss jeweiligen aktuellen Preislisten bzw. Camping-Ordnung.
12. Video-Überwachung
Einfahrt, Empfang und Aufenthaltsraum werden videoüberwacht, um Verstösse gegen die gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen (inkl. Camping-Ordnung) zu verhindern und ggf. zu ahnden. Der Mieter gibt mit dem Vertragsabschluss diesbezüglich sein Einverständnis
und sichert zu, dass auch seine berechtigten Mit-Nutzer ihr Einverständnis erteilt haben. Im Einzelnen wird auf die Datenschutzerklärung
auf unserer Webseite und auf die Hinweisschilder im überwachten Bereich verwiesen.
13. Leerstand
Zelte, Wohnwagen und Wohnmobile dürfen nicht länger als 5 Nächte unbewohnt auf dem Mietobjekt stehen. Die CAMPING DELTA
SA darf solche Gegenstände bei Zuwiderhandlung auf Kosten des Mieters auf den dafür vorgesehenen Abstellplatz verlegen. Ein solcher Abstellplatz kann vom Mieter gegen Bezahlung gemietet werden.
14. Mitnutzer
Vertragspartner ist der Mieter. Allfällige weitere Übernachtungs-Gäste des Mieters (Mitnutzer) müssen vorgängig an der Rezeptionangemeldet werden und die Übernachtungs-Preise sowie alle erforderlichen Taxen bezahlen. Die Bestimmungen des Mietvertrags gelten auch für Mitnutzer. Der Mieter ist für die Einhaltung dieser Bestimmungen und der Camping-Ordnung durch berechtigte Mit-Nutzer verantwortlich.
15. Gaskontrolle
Sofern der Mieter eigene Gasinstallationen verwendet, hat er sicherzustellen, dass diese vor nicht mehr als 3 Jahren zuletzt einer fachmännischen Kontrolle unterzogen wurden. Er hat dies durch einen Beleg der letzten Kontrolle nachzuweisen. Erlaubt sind nur für den Campinggebrauch zugelassene Installationen. Die Verwendung von Gasinstallationen ohne Nachweis dieser Kontrolle oder entgegen Herstellerangaben
ist untersagt.
16. Ausschluss der Haftung der Vermieterin
Der CAMPING DELTA SA ist nicht haftbar für Personenschäden sowie für Schäden, welche während der Mietzeit am deponierten Fahrzeug und an anderweitigen von den Campingplatzbenützern mitgebrachten Gegenständen entstehen; einschliesslich Schäden infolge Hochwasser und die Folgen einer Überschwemmung des Areals des CAMPING DELTA SA; ausgenommen Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Diebstähle, Verluste und jegliche anderweitigen Schäden.
17. Meldepflicht
Unfälle, Schäden und besondere Vorkommnisse müssen der Direktion umgehend gemeldet werden.
18. Rechtsverstösse
Mieter, Nutzer und Besucher sind verpflichtet, Rechte und Eigentum der Camping Delta SA, ihrer Mitarbeiter und von Dritten auf dem Areal des Camping zu wahren und jede widerrechtliche Handlung zu unterlassen.
19. Sanktionen
Ein Verstoss gegen die Bestimmungen des Mietvertrags einschliesslich dieser AGB sowie der Camping-Ordnung oder gegen die Anweisungen der Direktion berechtigt diese zum unverzüglichen Platzverweis des Campinggastes und weiterer beteiligter Nutzer. Im Falle der Wegweisung besteht kein Rückerstattungsanspruch auf bereits geleistete Zahlungen, und noch nicht geleistete Zahlungen bleiben weiterhin geschuldet.
Schadenersatzansprüche bleiben vorbehalten.
20. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Mieter und deren Mit-Nutzer während der gesamten Dauer des Mietvertrags bzw. ihrer Anwesenheit auf dem Campingplatz. Der CAMPING DELTA SA behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern oder anzupassen. Es gilt die jeweilige Fassung bei Vertragsabschluss.
21. Gerichtsstand
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Locarno. Es ist ausschliesslich materielles Schweizer Recht anwendbar (ohne Berücksichtigung von Verweisen auf ausländisches Recht).
CAMPING DELTA SA Locarno, 1.3.2024